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                     Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ackermann & Thiele GmbH

                         (findet bei öffentlich-rechtlichen Aufträgen keine Anwendung)

 

Geltung der Bedingungen und Vertragsabschluss

1.   Grundlage für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestimmungen der Bedienungsanordnung für Bauleistungen VOB Teil B

      und Teil C (die Richtlinien für die Vergabe und Abrechnung der Gerüstbauarbeiten DIN 18451 und 18299) sowie die Betriebssicher-

      heitsverordnung. Diese werden bei Annahme des Angebotes Vertragsinhalt. Die Berechnung der einzurüstenden Fläche erfolgt nach

      den DIN Vorschriften, soweit in den Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.

2.   Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

3.   Erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. das Aufstellen der Gerüste kommt ein bindender Vertrag zwischen den

      Parteien zustande.

4.   Für die Durchführung des uns erteilten Auftrages gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende

       Vereinbarungen und Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn diese ausdrücklich schriftlich festgehalten und bestätigt sind.

5.   Bei Anforderungen eines Angebotes hat der Besteller auf besondere oder erschwerende Umstände (z. Bsp. Spezialverankerungen,

      Überbrückungen und Umbauten, die außerhalb der Norm liegen, bedenkliche Traglasten) sowie die Notwendigkeit von evtl.

      anzufertigenden statischen Berechnungen hinzuweisen.

 

Baustellennutzung / Auftragspflichten

1.   Auf der Baustelle vorhandene Kräne und Aufzugsvorrichtungen dürfen von uns kostenlos für den Transport von Gerüstmaterial

      In Anspruch genommen werden. Die Befahrbarkeit der Baustelle mit dem Lkw muss bauseits geregelt sein. Ein Stromanschluss

      220 V muss kostenlos zur Verfügung stehen (im Bedarfsfall Kraftstrom 380 V). Für die möglicherweise notwendige Lagerung von

      Gerüstmaterial muss ausreichend Platz auf dem Baustellengelände vorhanden sein.

2.   Der Auftraggeber hat die Genehmigung für Arbeiten auf fremden Grundstücken oder Gebäuden sowie den evtl. erforderlichen

      Zutritt zu Wohnungen unbedingt vor der Gerüststellung einzuholen.

3.   Während der Arbeiten ist eine Toilette zur Verfügung zu stellen.

 

Benutzung der Gerüste

1    Die Gerüste dürfen nur für den im Angebot angegebenen Zweck und nach den Regelungen der DIN 4420-1, DIN EN 12 811-1,

      DIN EN 1004, DIN EN 1298 genutzt werden. Die Vorschriften der Höchstbelastung sind genau einzuhalten. Jegliche Veränderungen

      an den Gerüsten sowie Teil Ab- bzw. umbauten, Änderungen an den Verankerungen oder Verstrebungen sowie Anbringen von

      Planen oder Aufzügen, oder Manipulationen am Unterboden der Gerüste sind strengstens untersagt und unzulässig.

      Nichtbeachtung der Vorschriften entbinden uns von der Verantwortung für etwaige daraus entstehenden Folgen.

2    Der Auftraggeber hat die von ihm beauftragten Firmen und Handwerker entsprechende dem vorherigen Absatz einzuweisen und

      zu verpflichten. Bei Zuwiderhandlungen besteht uns gegenüber eine unverzügliche Anzeige- und Informationspflicht.

3    Wir sind berechtigt die Gerüste unentgeltlich zu Werbezwecken mittels Plakate und ähnlichen zu nutzen. Reklameschilder anderer

      Firmen dürfen nur nach ausdrücklich erteilter Genehmigung durch uns (ohne Haftungsübernahme) erfolgen. Der Auftraggeber ist

      nicht zur Vermietung der Gerüste an Dritte berechtigt.

 

Vorhaltezeiten / Abbau

1.   Die im Angebot enthaltene Vorhaltezeit beginnt nach der Montage mit der Freigabe der Gerüste.

2.   Die Vorhaltezeit endet drei Werktage nach der unbedingt schriftlich erforderlichen Freimeldung durch den Auftraggeber. Sollte

      das Gerüst nach der Freimeldung dennoch genutzt werden und aus diesem Grunde nicht demontiert werden können, ist die

      Freimeldung hinfällig und muss erneut angezeigt werden.

3.   Zum Abbau sind die Gerüste mit allen Einrichtungen vom Auftraggeber vollständig, unbeschädigt und besenrein zu übergeben,

      auch wenn Verunreinigungen und Verschmutzungen nicht durch ihn verursacht worden sind.

4.   Die Demontage des Gerüstes darf nur durch uns vorgenommen werden.

 

Preise

1.   Sämtliche Preise sind, falls nicht anders ausgedrückt, Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der aktuell gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

2.   In den Grundpreisen sind folgend aufgeführten Leistungen, die bei der Angebotsabgabe nicht kalkulierbar waren, nicht

      Enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt:

      -Vom Auftraggeber oder den Bauaufsichtsbehörden verlangten statische Nachweise.

      -Veränderungen und Ergänzungen an den Gerüsten oder bereitgestelltem Material (z. Bsp. Fußgängertunneln, Bauzäunen,

      Beschilderungen etc.), wenn dies von Ordnungsbehörden oder dem Auftraggeber verlangt wird.

      -Nachträgliche Änderungen an den Gerüsten (z.B.. Gerüstanker versetzen) sowie Unterhaltungsarbeiten, die vom

        Auftraggeber gewünscht werden.

      -Zusätzliche Einrüstungen oder Auflagen am Bau, die vorab nicht einsehbar waren.

 

Zahlungsbedingungen

1.   Nach Fertigstellung der Gerüste wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 70 % in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist gemäß

      VOB innerhalb von 18 Werktagen fällig. Durch den Auftraggeber bestellte Umbauten und zusätzlich erforderliche Anfahrten

      werden unmittelbar in Rechnung gestellt. Der Mietzins für anfallende Überstandzeiten erfolgt mit der Schlussrechnung nach

      der Demontage der Gerüste.

 

Schriftform / Verbindlichkeiten dieser Bedingungen

1.   Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen durch Gesetz oder Verordnungen ungültig sein, so wird dadurch die

      Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Gerichtsstand

1.   Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder seine Gültigkeit wird, soweit zulässig, der Sitz unserer Firma,

      falls sie Auftragnehmerin ist, bestimmt.

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